In den USA ist eine Sammelklage gegen eine grosse Restaurantkette hängig. Ein zentrales System soll aus nicht öffentlichen Verkaufsdaten Preisempfehlungen für eigentlich unabhängige Betriebe berechnen, die untereinander im Wettbewerb stehen. Das Unternehmen bestreitet eine Abstimmung, über die Klage ist nicht entschieden.

Der Mechanismus ist auch für hiesige Firmen relevant. Wenn Konkurrenten ihre Daten demselben Dienst überlassen und dessen Vorschläge übernehmen, bewegen sich Preise gemeinsam, ohne dass jemand miteinander gesprochen hat. Nach Schweizer Recht gelten Preisabreden zwischen Wettbewerbern als besonders heikel.

Wir raten, bei jedem Preiswerkzeug zu klären, mit welchen Daten es rechnet, ob Mitbewerber denselben Dienst nutzen und ob Empfehlungen jederzeit folgenlos abgelehnt werden können.